Gericht erklärt Bebauungsplan des 180-Megawatt-Solarparks Boitzenburger Land für ungültig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlage für unwirksam erklärt. Betroffen ist eine Teilfläche im Ortsteil Kuhz; ein zweiter Bebauungsplan für einen kleineren Teil des Solarparks war nicht Gegenstand des Urteils. Die Baugenehmigung für die bereits errichtete Anlage wird von der Entscheidung nicht berührt.





