In sieben Gemeinden liegt der Anteil Zweitwohnungen neu über 20
Der Artikel nennt Rebévelier explizit als eine von sieben Gemeinden, in denen der Anteil der Zweitwohnungen neu über 20 Prozent liegt. Damit fällt die Gemeinde neu unter das Zweitwohnungsgesetz, was neue Zweitwohnungen nur noch in Ausnahmefällen zulässt. Für die lokale Immobilienentwicklung ist das ein klar relevanter Regulierungswechsel.





